Am Mittwochabend debattierte der Bundestag das „KiTa-Qualitätsgesetz“. Der Gesetzesentwurf soll das „Gute-Kita-Gesetz“, das zum Jahresende ausläuft, ablösen. Beim bisherigen „Gute-Kita-Gesetz“ konnten die Länder Bundesgelder auch nutzen, um Kita-Gebühren zu senken. Das soll sich nun ändern. Gelder sollen fortan vorrangig für sieben Handlungsfelder, darunter beispielsweise „Förderung der sprachlichen Bildung“ oder „Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung“ verwendet werden. Nur Länder, die Bundesmittel bisher schon für Beitragssenkungen verwendet haben, dürfen dies auch weiterhin tun.