Mit der Unterschrift aller 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten ist die am 15. Oktober 2020 beschlossene "Vereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen" am 19. Februar in Kraft getreten. Mit dem Abkommen verbunden ist die Einrichtung einer "Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz". Dazu erklärt die Präsidentin der Kultusministerkonferenz Britta Ernst: "Das ist ein wichtiges und gutes Datum für die künftige Gestaltung von Bildung in unserem Land. Die Länder stärken ihre Zusammenarbeit in zentralen bildungspolitischen Bereichen. Das wird zu mehr Vergleichbarkeit, Transparenz und Verlässlichkeit führen, denn im Mittelpunkt stehen die Qualität und die inhaltliche Weiterentwicklung des gesamten Bildungswesens." Beschrieben werden in insgesamt 44 Artikeln zentrale Fragen der Qualitätssicherung, übergreifende Grundsätze der Bildung und Erziehung in den Ländern, die Aufgaben der an Schule Beteiligten, allgemeine Regelungen wie die Ferienregelung, die Gliederung und Organisation des Schulsystems und Fragen der Lehrerbildung.